Ab dem 27. Dezember 2024 ist das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 2024 während 30 Tagen im Publikationsschrank und auf dieser Seite öffentlich aufgelegt.
Einsprachen gegen das Protokoll können gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden während der Auflagezeit bei dem Gemeindevorstand eingereicht werden.
Gemeindeverwaltung