Ab dem 21. Juni 2024 ist das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 öffentlich im Publikationsschrank und auf dieser Seite aufgelegt.

Protokoll

Gegen das Protokoll kann gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden während der Auflagefrist beim Gemeindevorstand Einsprache erhoben werden.

Gemeindeverwaltung