Wegen der Waldbrandgefahr gelten die untengenannten Verbote.

  • Es ist generell verboten Feuer im Freien zu entfachen.
  • Künstliche Feuer sind verboten.
  • Ausserhalb der Dörfer ist die Benutzung der Feuerstellen verboten.

Sollte sich die Situation ändern, informieren wir auf dieser Seite. (siehe Karte)

Wir bitten das Verbot zu beachten. Für Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Gemeindevorstand