Goldwaschen
Einschränkungen beim Goldwaschen in der Val Sumvitg
Im Verlaufe der letzten Jahre sind bei der Gemeinde immer mehr Reklamationen betreffend das Goldwaschen eingegangen. In diesem Zusammenhang hat die Fischereiaufsicht Graubünden und die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Gemeinde verschiedene Kontrollen durchgeführt. Aufgrund dieser Feststellungen hat der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 24. März 2014 beschlossen gewisse Gebiete teils- oder ganz für das Goldwaschen zu sperren. Im Detail handelt es sich um folgende Gebiete:
Gebiete, welche das ganze Jahr gesperrt sind:
– Acla Mulin bis alp Vallesa und val Naustgel
– Las Plattas bis unterhalb Val
Gebiete, welche vom 15.08. – 15.09. gesperrt sind:
– unterhalb Val bis Reufla und bis unterhalb Tenigerbad
Die Signalisation erfolgt durch Markieren der Grenzen mit den Farben ROT und BLAU.
Gesetzesrevision des Gesetzes über das Strahlen und Goldwaschen
Die Gemeindeversammlung 16. Dezember 2014 hat das Gesetz über das Strahlen und Goldwaschen revidiert. Neu benötigen die Goldwäscher eine Bewilligung. Die Bewilligung zum Goldwaschen dauert vom 1. Mai bis zum 15. September. Ausserhalb dieser Zeit ist es in allen Flüssen und Bächen verboten, Gold zu waschen.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Die Bewilligungen für das Goldwaschen können ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung in Sumvitg bezogen werden.
Sumvitg, Februar 2015
Der Gemeindevorstand Sumvitg
Gebiete, welche mit einem Goldwaschverbot versehen sind
rote Linie ganzes Jahr verboten
blaue Linie verboten ab den 15.08.