Gemäss Perimetergesetz der Gemeinde Sumvitg und der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 24.02.2025 die Einleitung des Perimeterverfahrens für die oben genannte Sanierung beschlossen. Das öffentliche Interesse wurde gemäss Art. 6 Abs. 2 des Perimetergesetzes sowie gestützt auf den generellen Erschliessungsplan Verkehr für Sumvitg auf 40 % festgelegt.
Das betroffene Gebiet umfasst die folgenden Parzellen: Nr. 1754, 1773, 1794, 1795, 3942, 6269, 6276
Der prozentuale Anteil an den Kosten, der auf jeden einzelnen Eigentümer entfällt, wurde provisorisch berechnet und zusammen mit dem Beschluss des Perimeterverfahrens mitgeteilt. Der Perimeterplan ist im Publikationsschrank vor der Gemeindeverwaltung und auf dieser Seite öffentlich aufgelegt.
Gegen den Beschluss zur Einleitung des Perimeterverfahrens kann innerhalb von 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Gemeindevorstand Einsprache erhoben werden.
Gemeindevorstand