Im Sommer 2023 hat der Gemeindevorstand die Vorprüfungsunterlagen der Ortsplanungsrevision, Bereich Siedlung dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden eingereicht. Die Vorprüfungsunterlagen umfassen den Zonenplan, das Baugesetz sowie den Planungs- und Mitwirkungsbericht. Im Herbst 2024 hat der Gemeindevorstand den Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumentwicklung erhalten. Gemäss diesem Bericht muss die Gemeinde verschiedene Themen überarbeiten. Des Weiteren hat das Amt mitgeteilt, dass eine Totalrevision und nicht nur eine Teilrevision des Bereichs Siedlung erforderlich ist. Gestützt auf den Bericht wird der Gemeindevorstand in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeplaner die Unterlagen in den kommenden Monaten überarbeiten. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die öffentliche Mitwirkungsauflage voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Während dieser öffentlichen Auflage kann jeder Betroffene seine Wünsche und Anregungen dem Gemeindevorstand einreichen. Gemäss dem aktuellen Terminplan wird die Gemeindeversammlung voraussichtlich Ende 2025 über die Ortsplanungsrevision entscheiden.

Während der Übergangsphase gelten in erste Linie

Für Zonen, für welche Bestimmungen im alten Baugesetz fehlen (u. a. Zone für Personalwohnungen, die Wohnzone 3 und die Zone für touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen/Ressortzone), gelten die Bestimmungen des neuen Baugesetzes. Auf Anfrage stellt Ihnen die Gemeindeverwaltung das neue Baugesetz zu.

Wir bitten Sie bei Unklarheiten oder Fragen sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen und danken für das Verständnis.

Gemeindevorstand