Revision Ortsplanung
In seiner Sitzung vom 10. Juli 2023 hat der Gemeindevorstand die Ortsplanungsrevision zu Handen der Vorprüfung verabschiedet. Dementsprechend wurde die Ortsplanungsrevision dem Amt für Raumentwicklung am 31. Juli 2023, gestützt auf Art. 12 KRVO, zur Vorprüfung eingereicht.
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden die grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente im Bereich Siedlung überprüft und angepasst, d. h. werden der Zonenplan und das Baugesetz vollständig überarbeitet.
Während der Übergangsphase bzw. solange die Revision beim Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung liegt, gelten in erster Linie
- die revidierten Zonenpläne (Seiten 2 – 11 des vorliegenden Dokuments) und
- das aktuelle (alte) Baugesetz (Seiten 12 – 65 des vorliegenden Dokuments).
Für Zonen, für welche Bestimmungen im alten Baugesetz fehlen (u. a. Zone für Personalwohnungen, die Wohnzone 3 und die Zone für touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen/Ressortzone), gelten die Bestimmungen des neuen Baugesetzes. Auf Anfrage stellt Ihnen die Gemeindeverwaltung das neue Baugesetz zu.
Wir bitten Sie bei Unklarheiten oder Fragen sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen und danken für das Verständnis.
Gemeindevorstand Sumvitg