Hundesteuer
Gemäss Artikel 7 des kommunalen Steuergesetzes ist jede Person, die einen Hund in der Gemeinde Sumvitg hält, verpflichtet eine Hundesteuer zu bezahlen. Ausserdem muss der Hund mit einem Mikrochip markiert sein.
Die Hundebesitzer erhalten eine Rechnung für die Hundesteuer. Diese beträgt für den ersten Hund Fr. 75.00 und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 200.00 pro Jahr. Polizeihunde, Schutzhunde, Lawinenhunde sowie Hunde für Personen mit Seh- oder Hörbehinderung sind von dieser Steuer befreit.
Achtung
Besitzer, die einen Hund neu anschaffen, sind verpflichtet sich innert 30 Tagen persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden, um nachzuweisen, dass der Hund mit einem Mikrochip markiert ist. Die Registrierung in der Datenbank Amicus wird von der Gemeindeverwaltung vorgenommen. Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet Käufe, Übergaben, Todesfälle und Exporte ins Ausland zu registrieren.
Weitere Informationen finden Sie unter www.amicus.ch